Bereits während der Angebotsphase werden Risiken für die spätere Abwicklung analysiert. Entsprechende Konsequenzen werden aufgezeigt und ein Maßnahmenkatalog erstellt.
Nach Vertragsunterschrift werden die Dokumente nochmals im Hinblick auf Abweichungen zu den Angebotsdokumenten analysiert. Im der weiteren Projektabwicklung wird die Einhaltung der Vertragsbedingungen überwacht.
Entsprechende Anzeigen und potentielle Claims werden unter Einhaltung der vertraglichen Fristen und Bedingungen gestellt, oder aber auch die Abwehr von eingehenden Claims bearbeitet. Nachtragsverhandlungen werden basierend auf den notwendigen vertraglichen Dokumenten vorbereitet und im Anschluss in Absprache mit der Projektleitung geführt.
Für das Claimmanagement gelten im Prinzip dieselben Bedingungen wie für das begleitende Vertragsmanagement, jedoch muss hier im Hinblick auf das Claimvolumen der Kosten-Nutzeneffekt bewertet werden.
Ziel der Aufbereitung von Claims nach Vertragsabschluss soll die kommerzielle Lösung sein.
Besondere Sorgfalt ist nötig bei entsprechenden Gerichts- oder Schiedsverfahren, da hier die Ansprüche seitens der Nachweispflicht sehr hoch liegen. Ein zwingender Nachweis zwischen Ursache und Wirkung muss aufgezeigt werden, so dass es insbesondere für Verzugsschäden oft unumgänglich ist eine Analyse über den gestörten Bauablauf von einem Experten erstellen zu lassen.
Hier werden ganze Teams eingesetzt, die die Aufbereitung der Ursache-Wirkungskette erarbeitet und mit entsprechenden Dokumenten hinterlegt. Hierbei werden die Projektbeteiligten, sowie die zuständigen Anwälte intensiv eingebunden und die gesamte Arbeit zwischen den Beteiligten koordiniert.
Die Größe und die Kompetenz des Teams wird basierend auf den sachlichen Erfordernissen ermittelt und entsprechend zusammen gestellt.